Allgemeines | Das Internationale Zuchtreglement der Ferderation Cynologiquie Internatinale (F.C.I.), die Zuchtordnung des VDH und unsere Zuchtordnung sind verbindlich für den Klub Tirolerbracke Deutschland e. V. Die Zuchtordnung dient der Föderung planmäßiger Zucht funktional und erbgesunder, wesensfester Rassehunde. |
Zuchtziel | Ausgehend vom Rassestandard FCI Nr. 68, den Anforderungen des praktischen Jagdbetriebes und des Tierschutzes ist unser Zuchtziel der wesensfeste, fährtenlaute und feinnasige Jagdgebrauchshund mit enormem Willen und ausgeprägter Fährtensicherheit |
Zuchtvoraussetzungen | Es darf nur mit gesunden, wesenfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom VDH oder der F.C.I. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind und folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Formwert: mindestens die Note „sehr gut“ | Eine zuchtzulassende Formwertnote darf nur von Personen erteilt oder verweigert werden, die im Besitz eines gültigen VDH- Zuchtrichter-Ausweises für Tiroler Bracken sind. (Spezialzuchtrichter f. TiBr. o. Gruppenrichter der Gruppe Nr. 6 Laufhunde) „Sehr Gut“ wird nur einem zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden. |
Leistungsnachweis | Auf einer Anlagen- und oder Gebrauchsprüfung des KTB Deutschland e.V. muss die Schussfestigkeit bewiesen, im Spurlaut die Note „gut“ (3) erreicht und alle Pflichtfächer mit mindestens der Note „genügend“ (2) bestanden sein. |
Ausnahmen bei der Zuchtzulassung | Hund mit einem Formwert „SG“, die aufgrund ihrer herausragenden Schweissarbeit im praktischen Jagdbetrieb immer wieder bei schwersten Nachsuchen erfolgreich eingesetzt werden und im Fährtenlaut mit der Note „genügend“ (2) bewertet wurden, können auf Antrag und nach sorgfältiger Prüfung und Genehmigung durch die Zuchtleitung zunächst einmalig zur Zucht zugelassen werden. |
HD-Untersuchung – HD- Beurteilung | Die Hüftgelenks-Dysplasie (HD) ist von den erblichen Erkrankungen die am längsten und besten erforschte und stellt ein schwerwiegendes Problem dar, dessen Bekämpfung zu den unverzichtbaren Aufgaben des KTB Deutschland e. V. gehört. |
HD-Beurteilung | HD A = HD-frei, HD B = Übergangsform/Grenzfall, HD C = Leichte HD, HD D = Mittlere HD, HD E = Schwere HD, Die Zucht mit „HD schwer“ und „HD mittel“ ist verboten. „HD-C“ darf nur mit „HD-A“ verpaart werden. Die Röntgenaufnahmen sind nur von einem HD-Gutachter auszuwerten. |